Auszug aus dem Schulleiterbrief des Kultusministeriums:

… „Grundsätzlich keine Maskenpflicht im Klassenzimmer gilt für die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen“ …

… „Folgende Ereignisse führen dazu, dass die Maskenpflicht auch wieder im Unterrichts- oder Betreuungsraum gilt:

  • Eintritt der sog. „Alarmstufe“
    Würde das Infektionsgeschehen so ansteigen, dass die sog. „Alarmstufe“ ausgerufen wird, gilt die Maskenpflicht auch wieder generell im Klassenzimmer- und Betreuungsraum.
  • Auftreten einer Infektion in der Klasse oder Betreuungsgruppe
    Tritt eine Infektion mit dem Coronavirus in der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe auf, gilt für die Mitschülerinnen und Mitschüler sowie die Lehrkräfte dieser Klasse oder Gruppe eine Maskenpflicht im Klassen- oder Betreuungsraum für die Dauer von fünf Schultagen (analog zur täglichen Testung).
    Bitte beachten Sie, dass die Maskenpflicht außerhalb der Unterrichts- und Betreuungsräume unverändert bleibt.
    “ …

Weitere informationen finden Sie unter folgenden Links des Kultusministeriums: