Brief an Eltern und Schülerinnen und Schüler

Informationen zur Schulschließung:

Mit Schreiben vom 15. März 2020 an alle allgemeinen Schulen bzw. vom 16. März 2020 an alle beruflichen Schulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Stuttgart haben Ihnen die Amtsleitungen von Gesundheitsamt und Schulverwaltungsamt u.a. folgende Regelungen mitgeteilt, welche bei der Umsetzung der Schulschließungen und bei der Organisation der Notfallbetreuung zwingend zu beachten sind:

Alle an der Schule tätigen Personen – einschließlich sämtlicher Lehrkräfte und Ihres Schulleitungsteams – dürfen während des Zeitraums der Schulschließung das Schulgelände aus Gründen des Infektions­schutzes nicht zu betreten. Selbiges gilt für Eltern und Dritte.