Neu: Änderung der Maskenpflicht an Grundschulen ab dem 18.10.2021
Auszug aus dem Schulleiterbrief des Kultusministeriums:
... "Grundsätzlich keine Maskenpflicht im Klassenzimmer gilt für die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen" ...
... "Folgende Ereignisse führen dazu, dass die Maskenpflicht auch wieder im Unterrichts- oder Betreuungsraum gilt:
- Eintritt der sog. „Alarmstufe“
Würde das Infektionsgeschehen so ansteigen, dass die sog. „Alarmstufe“ ausgerufen wird, gilt die Maskenpflicht auch wieder generell im Klassenzimmer- und Betreuungsraum. - Auftreten einer Infektion in der Klasse oder Betreuungsgruppe
Tritt eine Infektion mit dem Coronavirus in der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe auf, gilt für die Mitschülerinnen und Mitschüler sowie die Lehrkräfte dieser Klasse oder Gruppe eine Maskenpflicht im Klassen- oder Betreuungsraum für die Dauer von fünf Schultagen (analog zur täglichen Testung).
Bitte beachten Sie, dass die Maskenpflicht außerhalb der Unterrichts- und Betreuungsräume unverändert bleibt." ...
Weitere informationen finden Sie unter folgenden Links des Kultusministeriums:
- Verordnung des Kultusministeriums über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen
- Schulen über Anpassung der Corona-Verordnung Schule informiert
Die Ganztagsbildung & Betreuung der Riedseeschule erhält große Spielauswahl!
Die Ganztagsbildung & Betreuung der Riedseeschule hat dank ihres originellen und durchdachten Konzepts eine komplette Spielwarenausstattung für ein Spielezimmer gewonnen.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Pressetext: Spielen macht Schule 2021